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Weniger schlecht ist noch lange nicht gut!

CDU und FDP haben gemeinsam mit dem Finanzminister auf unseren Druck reagiert und ihren Gesetzentwurf für ein neues Sparkassengesetz bearbeitet.

Gut für unsere Sparkassen ist:

  • Die gesetzliche Festschreibung der Zusammenarbeit (Verbund) zwischen Sparkassen, Sparkassenverbände und der WestLB kommt nicht. Es bleibt bei der bewährten freiwilligen Zusammenarbeit S-Finanzverbund.
  • Die Ausschüttung des Jahresüberschusses (Gewinn) einer Sparkasse kann wahlweise für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen Engagements in sozialen, sportlichen und kulturellen Bereichen oder für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Kommune verwandt werden. Damit ist eine beliebige Verwendung der Gewinne vom Tisch.

    Schlecht unsere Sparkassen bleibt:

  • Die Einführung von Trägerkapital ist nach wie vor möglich. Auch wenn der Träger (die Kommune) dieses Trägerkapital nicht frei handeln kann, bleibt so ein Einfallstor für eine schleichende Privatisierung von Sparkassen. Trägerkapital ist unnötig, weil es keinen Bedarf eine solche Regelung gibt.

    Die Landesregierung hatte nie das Wohl der Sparkassen im Blick. Davon kann auch nach der Vorlage des Kompromisspapiers keine Rede sein. Auch wenn die Novelle an wesentlichen Punkten entschärft wurde gilt: der Gesetzentwurf öffnet weiterhin die Möglichkeit einer schleichenden Privatisierung unserer Sparkassen!
    Dem wir die SPD auch in Zukunft nicht zustimmen!