
Mit einem nachhaltigen Protestschreiben macht das Oberstädter Ratsmitglied Ralph Bürger die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH auf Gesetzesmängel und deren bis auf den heutigen Tag nachwirkende Mängel bei den vielen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Airport aufmerksam. Er verdeutlicht damit ein weiteres Mal die kritische und gleichzeitig bürgerfreundliche Haltung der SPD-Fraktion bei diesem Thema.
Grundsätzlich gehört ein Flugplatz nicht in die stark besiedelte Randzone einer Großstadt. Die jahrzehntelang gegen den Willen der lärmgeplagten Einwohner der Kreisstadt betriebene Salamitaktik zum Ausbau des Flugverkehrs muss aus unserer Sicht ein Ende finden. Der heutige Status ist mehr als ausreichend. Entsprechend werden wir über die Kreisstadt gegen alle weiteren Ausbaupläne politisch und juristisch vorgehen.
Der Gesetzgeber hat es leider bis heute nicht geschafft, eine einheitliche, umfassende rechtliche Grundlage für Ausbau und Betrieb von Flughäfen zu schaffen. Die Betriebsgenehmigungen werden bis heute über ein veraltetes Fluglärmgesetz geregelt, mit dem weder Schadensersatzansprüche von Grundeigentümern noch Mitbestimmungsrechte der betroffenen Gemeinden geregelt werden. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Unnaer Grundeigentümer durch den Fluglärm eine dauerhafte Wertminderung in Höhe von etwa 500 Millionen Euro hinnehmen müssen, weil aus unserer Sicht – verfassungswidrig der Schutz des Eigentums bis heute im Fluglärmrecht nicht umgesetzt wurde?
Ist Ihnen auch klar, dass das EU-Umgebungslärmrecht in seinen Zielsetzungen, nämlich die Bürger vor Lärm zu schützen, inzwischen als weitgehend gescheitert gilt, weil für Genehmigungsverfahren für Flughäfen wie Dortmund nationale und somit veraltete Rechtsgrundlagen herangezogen werden? Das Instrument der Lärmaktionsplanung hat sich als völlig untauglich erwiesen, europäisches Umweltrecht bis in die Gemeinden hinein umzusetzen.