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Kommunen sollen nicht auf Inklusionskosten sitzen bleiben

Behinderte und nichtbehinderte Schüler zusammen unterrichten: klingt gut und nennt sich Inklusion. Wie die Schulen das aber stemmen sollen, wo doch für behinderte Kinder ganz anderer und erheblich mehr Förderbedarf besteht – diese entscheidende Frage schwebte bislang unbeantwortet im Raum.

Die SPD im Landtag Düsseldorf will sie zusammen mit ihrem grünen-Bündnispartner jetzt beantworten. Die beiden Fraktionen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt: "Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion" lautet der Arbeitstitel. Im Kern steht in dem äußerst schwurbelig formulierten Entwurf dieser Satz: "Der Kostenausgleich sowie weitere freiwillige Leistungen des Landes an die Kommunen werden gesetzlich geregelt." Konkret muss Unna also so wenig wie alle anderen Städte und Gemeinden NRWs befürchten, auf den Kosten – für zusätzliches Personal und Ausstattung für "Inklusionskinder" – sitzen zu bleiben.
Die Kosten für den Landeshaushalt durch das neue avisierte Gesetz beziffern SPD und Grüne auf jährlich 35 Millionen Euro ab 2015 für öffentliche Schulen. Da auch genehmigte Ersatzschulen (also anderer Träger) einbezogen werden sollen, kommen dadurch noch einmal 2,5 Millionen Euro jedes Jahr oben drauf.