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Beigeordnetenwahl: Bürgermeister muss Vorarbeit leisten

Im Rat der Kreisstadt Unna wurde die erneute Ausschreibung der Beigeordnetenstelle für die Bereiche, Schule, Weiterbildung, Kultur, Sport und Umwelt nach Abbruch des alten Verfahrens auch formal beschlossen. Nachdem der Bürgermeister angekündigt hatte, einen Bewerberspiegel nach Qualifikationen wie Fachwissen sowie Berufs- und Führungserfahrung dieses Mal nicht anfertigen zu wollen, hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der ein durch Bürgermeister und Fachverwaltung gut vorbereitetes und transparentes Verfahren einfordert. In der Begründung heißt es unter anderem: „Die Wahl eines bzw. einer Beigeordneten ist Sache des Rates. Aufgabe der Verwaltung ist es, das Verfahren zu organisieren und damit in einem ersten Schritt eine solide Kenntnisgrundlage für die Wahlentscheidung der Ratsmitglieder zu schaffen. Dazu gilt es die von den Bewerber*innen beigebrachten Leistungsnachweise anhand der Kriterien des Ausschreibungstextes zuzuordnen und zu prüfen, welche/r Bewerber*in das Anforderungsprofil erfüllt.“

Hier der komplette Antrag der SPD-Fraktion:

Vorbereitung Besetzung Beigeordnetenstelle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wigant,

die SPD-Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, den Rat zur Vorbereitung der Entscheidung über die Neubesetzung der Beigeordnetenstelle in die Lage zu versetzen, die Qualifikation der Bewerber*innen beurteilen zu können. Dem Rat sind hierzu die erforderlichen Informationen über die Qualifikation der Bewerber*innen wie Fachkenntnisse, Berufs- und Führungserfahrung in geeigneter Weise zu vermitteln. Dieses Verfahren ist so zu gestalten, dass auch die Interessen der Bewerber*innen im Verfahren gewahrt sind.

Begründung

Die Wahl eines bzw. einer Beigeordneten ist Sache des Rates. Aufgabe der Verwaltung ist es, das Verfahren zu organisieren und damit in einem ersten Schritt eine solide Kenntnisgrundlage für die Wahlentscheidung der Ratsmitglieder zu schaffen. Dazu gilt es die von den Bewerber*innen beigebrachten Leistungsnachweise anhand der Kriterien des Ausschreibungstextes zuzuordnen und zu prüfen, welche/r Bewerber*in das Anforderungsprofil erfüllt.

Erfahrungsgemäß gehen bei einer Stellenausschreibung auch Bewerbungen ein, bei denen die erforderliche Befähigung und Eignung  der Kandidat*innen zweifelhaft ist. Ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder können aber schon allein aus zeitlichen Gründen nicht in jeder Hinsicht Ausbildung und Qualifikation jedes einzelnen Bewerbers/ jeder Bewerberin im Detail würdigen. Das ist Aufgabe der Verwaltung/Personalamt unter Leitung des Bürgermeisters.

Merkmale eines nicht konstitutiven Anforderungsprofils, die also nicht zwingend gefordert, aber gewünscht sind, wie zum Beispiel ehrenamtliches und politisches Engagement, können in dem Besetzungsverfahren erst dann Bedeutung haben, wenn ein/e Bewerber*in das grundlegende Anforderungsprofil erfüllt und in das eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen ist.  Hierbei handelt es sich in einem zweiten Schritt des Bewerbungsverfahrens um eine wertende Entscheidung, die dann allein dem Rat vorbehalten ist.